Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 11. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen Dulmerova, Siezenheimer Str. 35, 5020 Salzburg (nachfolgend "Verleiher") und den Kunden (nachfolgend "Mieter") beim Verleih von Eventausstattung. Maßgeblich ist das österreichische Recht, insbesondere das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Unternehmensgesetzbuch (UGB).
A. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Der Verleiher stellt dem Mieter Eventausstattung (Tische, Stühle, Stehtische, Huppen, Geschirr, Besteck, Gläser, Pagodenzelte, Schankanlagen, Beleuchtungstechnik, Tanzflächen) für einen vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Die Leistungen umfassen Lieferung, Aufbau, Abbau und Reinigung der Leihware. Diese AGB gelten für alle Leihverträge, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters haben keine Geltung.
Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verleihers nach Eingang der Anfrage des Mieters. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verleiher, um wirksam zu sein.
B. Reservierung und Buchung
Reservierungen können bis zu sechs Monate vor dem Veranstaltungsdatum vorgenommen werden. Eine Reservierung ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verleiher verbindlich. Der Verleiher behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die gewünschte Ausstattung nicht verfügbar ist oder die Veranstaltungslocation außerhalb des Liefergebiets liegt.
Änderungen an einer bestätigten Buchung, etwa hinsichtlich Datum, Personenzahl oder Ausstattungsumfang, sind dem Verleiher so früh wie möglich schriftlich mitzuteilen. Der Verleiher wird prüfen, ob die gewünschten Änderungen realisierbar sind, und den Mieter schriftlich informieren.
C. Preise und Zahlung
Die Preise werden im Angebot individuell festgelegt und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (USt) zum jeweils geltenden österreichischen Steuersatz, sofern nicht anders angegeben. Im Preis enthalten sind Lieferung, Aufbau, Abbau und Reinigung der Leihware im vereinbarten Liefergebiet. Zusatzleistungen, die über das vereinbarte Leistungspaket hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Verleiher berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verrechnen sowie die gesetzlichen Mahnspesen geltend zu machen.
D. Lieferung, Aufbau und Abholung
Lieferung und Aufbau erfolgen durch das eigene Team des Verleihers zu den im Vertrag vereinbarten Zeiten. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Aufstellungsort zugänglich und für die vereinbarte Ausstattung geeignet ist. Mehraufwand durch unzureichende Zugänglichkeit oder nicht vertragsgemäße Verhältnisse am Aufstellungsort kann dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Nach der Veranstaltung holt der Verleiher die Leihware zum vereinbarten Zeitpunkt ab. Der Mieter hat die Ausstattung zum Abholzeitpunkt vollständig bereitzustellen. Fehlende Teile werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
E. Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Leihware pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust und unsachgemäßem Gebrauch zu schützen. Schäden, die über normalen Verschleiß hinausgehen, sowie Verluste werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder Dritte, die die Veranstaltungslocation nutzen, verursacht werden.
F. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung bis dreißig Tage vor dem Veranstaltungsdatum fällt eine Stornogebühr von dreißig Prozent des vereinbarten Gesamtpreises an. Bei Stornierung zwischen dreißig und sieben Tagen vor dem Veranstaltungsdatum beträgt die Stornogebühr fünfzig Prozent. Bei Stornierung innerhalb von sieben Tagen vor dem Veranstaltungsdatum oder bei Nichtabnahme der Leistung ist der volle Preis fällig. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verleiher kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
G. Haftung
Der Verleiher haftet für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Verleiher haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, behördliche Auflagen oder andere außergewöhnliche Umstände entstehen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
H. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung über die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (https://ec.europa.eu/consumers/odr) bleibt unberührt.
I. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.